| Clubsatzung    Die 
                                            Clubsatzung des Paintballclub - 
                                            FRG
 Das 
                                            Paintballspiel wird ausschließlich 
                                            in seiner rechtlichen zulässigen 
                                            Form nach dem vom zuständigen Dachverband 
                                            vorgegebenen Regelwerk ausgeübt 
                                            und zwar ausschließlich durch volljährige 
                                            Club- oder Dachverbandsmitglieder 
                                            in der Art und Weise, dass das Spielgeschehen 
                                            nicht der Allgemeinheit zugänglich 
                                            gemacht wird. Es dürfen nur solche 
                                            Farbmarkierungswaffen verwendet 
                                            werden, deren Erwerb und Besitz 
                                            für Volljährige erlaubnisfrei ist 
                                            und mit denen auf befriedetem Besitztum 
                                            mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers 
                                            ohne Schießerlaubnis geschossen 
                                            werden darf.  
 
                                                
                                                    | Auszung 
                                                        aus der Clubsatzung 
                                                        Stand: Juni 
                                                        2008
 |   |    |