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Clubsatzung

 

Die Clubsatzung des Paintballclub - FRG
 

Das Paintballspiel wird ausschließlich in seiner rechtlichen zulässigen Form nach dem vom zuständigen Dachverband vorgegebenen Regelwerk ausgeübt und zwar ausschließlich durch volljährige Club- oder Dachverbandsmitglieder in der Art und Weise, dass das Spielgeschehen nicht der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird. Es dürfen nur solche Farbmarkierungswaffen verwendet werden, deren Erwerb und Besitz für Volljährige erlaubnisfrei ist und mit denen auf befriedetem Besitztum mit Zustimmung des Hausrechtsinhabers ohne Schießerlaubnis geschossen werden darf.


 

Auszung aus der Clubsatzung
Stand: Juni 2008